Wichtige Informationen und häufige Fragen zu unseren Bestattungsleistungen

In unserer Infothek finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und wertvolle Informationen, die Ihnen in Zeiten des Abschieds weiterhelfen können. Wir verstehen, dass jede Bestattung einzigartig ist, und bieten Ihnen deshalb detaillierte Auskünfte zu allen Aspekten der Bestattungsvorbereitung und -durchführung.

Häufig gestellte Fragen zu unseren Bestattungsleistungen

Wir haben Ihnen umfassende Antworten auf die häufigsten Fragen bereit, die rund um das Thema Bestattungen aufkommen. Diese Sammlung soll Ihnen helfen, Klarheit über wichtige Aspekte und Entscheidungen in der Planung und Durchführung von Bestattungen zu gewinnen. Ob Sie Informationen zur Bestattungsvorsorge suchen oder Details zu verschiedenen Bestattungsarten benötigen, hier finden Sie verlässliche und einfühlsam aufbereitete Antworten. Nutzen Sie diese Ressource, um sich in Ihrer eigenen Zeit und im eigenen Tempo informieren zu können.

  • Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner Beerdigung — wie kann ich das festlegen?

    Eine frühzeitige Kommunikation Ihrer Bestattungswünsche mit Ihren Angehörigen ist empfehlenswert. Eine Bestattungsvorsorge bei Bestattungen Sauren bietet zusätzliche Sicherheit, dass Ihre Vorstellungen umgesetzt werden. In einem Beratungsgespräch mit uns können Sie Ihre individuellen Wünsche für Abschied und Beisetzung besprechen und vertraglich festhalten. Dies gewährleistet, dass Ihre Bestattung später genau nach Ihren Vorstellungen durchgeführt wird. Besonders bei sehr persönlichen oder ungewöhnlichen Wünschen ist eine Vorsorge sinnvoll, um mögliche Unstimmigkeiten mit den Hinterbliebenen zu vermeiden. Ein Bestattungsvorsorgevertrag entlastet Ihre Angehörigen emotional und finanziell und stellt sicher, dass Ihre Bestattung in kompetenten Händen liegt.

  • Dürfen Verstorbene berührt werden?

    Sollte der Verstorbenen eine gefährliche ansteckende Krankheit haben, sodass sie auch zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollte sie auch von Berührungen nach dem Tod absehen. Andernfalls ist es vollkommen ungefährlich einen Toten zu berühren.

  • Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

    Der Verstorbene sollte in den meisten Bundesländern, so auch in NRW, innerhalb von 36 Stunden nach Feststellung des Todes abgeholt und überführt werden. Nehmen Sie sich diese Zeit für die Abschiednahme.

  • In welchem Zeitraum muss eine Bestattung stattfinden?

    Eine Bestattung ist erst zulässig, wenn die Todesbescheinigung ausgestellt ist und das Standesamt den Sterbefall beurkundet hat. Eine Erdbestattung muss innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden. Für Urnenbestattungen gilt die Frist von 6 Wochen.

  • Was passiert bei einer Einäscherung?

    Der Verstorbene wird mit dem Sarg in einen sehr heißen Ofen gefahren. Bei diesen Temperaturen entzündet sich der Sarg selbst und der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Einäscherung hängt von der Körperlichen Statur des Verstorbenen und den Öfen ab, die Kremierung dauert in der Regel etwa 2 Stunden.

  • Warum ist ein Sarg notwendig für die Feuerbestattung?

    Aus hygienischen und Handhabungsgründen, sowie Achtung vor dem Verstorbenen ist ein Sarg notwendig. Zudem entzündet sich der Sarg durch die hohe Temperatur im Ofen und hilft bei der vollständigen Verbrennung des Leichnams.

  • Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?

    Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert, zusätzlich wird in jedem Sarg vor der Einäscherung ein feuerfester Schamottestein mit eingravierter Identifikationtionnumnmer beigelegt. So kann die Asche eindeutig zugeordnet werden. Nach der Einäscherung wird die Asche sofort in eine Aschekapsel gefüllt und versiegelt.

  • Kann der Verstorbene bei einer Erdbestattung in eigener Kleidung beerdigt werden?

    Grundsätzlich darf der Verstorbene in Kleidung beigesetzt werden. Allerdings muss laut Bestattungsgesetz NRW diese so beschaffen sein, dass ihre Verrottung und die Verwesung der Toten innerhalb des nach §4 Abs. 2 festgelegten Zeitraumes ermöglicht wird. Dies bedeutet das nur Naturmaterialien zulässig sind sind.

  • Kann ich Beigaben mit in das Grab oder den Sarg geben?

    Ja, gerne könne sie einen kleinen persönlichen Gegenstand oder einen Brief dem Verstorbenen mit auf seinen letzen Weg geben.

  • Was kostet eine Bestattung?

    Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Jede Bestattung hat ihren Preis. Die unterschiedlichen Kosten ergeben sich aus ihren Wünschen rund um die Bestattung und den unterschiedlichen Gebühren der Friedhofsämtern. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir ihnen gerne die einzelnen Kostenpunkte auf und loten dabei gemeinsam aus, was ihnen für einen Würdevollen Abschied wichtig ist und in ihren Preisrahmen passt. Die Nennung von Pauschalpreisen ist in der Regel unseriös.

  • Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?

    In der Regel ja, da das Urnengrab oft preiswerter ist als ein Erdgrab, allerdings gibt es auch günstige Varianten von Erdbestattungen. Eine pauschale Aussage ist aufgrund der unterschiedlichen Kosten der Gemeinden nich möglich, daher sollten die Kosten im Einzelfall nach ihren Wünschen ausgerechnet und verglichen werden.

  • Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

    Die Verantwortung für die Bestattungskosten liegt bei den nächsten Angehörigen in einer festgelegten Reihenfolge: Ehepartner, Lebenspartner, erwachsene Kinder, Eltern, erwachsene Geschwister, Großeltern oder erwachsene Enkelkinder. Wenn alle diese Personen ein Einkommen unter dem Sozialhilfesatz haben, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt Bestattungskostenhilfe zu beantragen. Bei Bewilligung übernimmt das Amt die Kosten für eine einfache, aber würdige Bestattung gemäß den örtlichen Gepflogenheiten. Dies umfasst in der Regel die notwendigen Ausgaben für eine kostengünstige, aber angemessene Beisetzung, einschließlich grundlegender Leistungen wie Sarg, Überführung und Grabgebühren. Gibt es niemanden der die Bestattungskosten tragen kann, übernimmt das Ordnungsamt die Bestattung. In diesem Fall wenden sie sich bitte direkt an das Ordnungsamt.

  • Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf Friedhöfen so unterschiedlich?

    Ruhezeiten bezeichnen die Mindestnutzungsdauer einer Grabstätte. In den Bestattungsgesetzen der Länder und den Bedingungen der Friedhofsämtern werden unterschiedliche Mindestruhezeiten festgelegt. So können Ruhezeiten von Friedhof zu Friedhof variieren, dies begründet sich oft auch mit unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten. Sie werden so bemessen, dass Sarg und Leichnam vollständig zersetz werden können. Nach Ablauf der Ruhezeiten werden Reihengräber aufgelöste. Die Nutzungsdauer bei Wahlgräbern kann jederzeit verlängert werden. Ruhezeiten für Urnengräber sind oft kurzer als bei Erdbestattungen.

  • Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

    In Deutschland ist es nach wie vor verboten, die Urne zuhause aufzubewahren oder zu bestatten, da es eine Friedhofspflicht gibt Nur in Bremen ist es seit 2015 möglich die Asche der Angehörigen im eigenen Garten zu verstreuen.

  • Welche Bestattungsart muss ich zu Lebzeiten regeln?

    Sollten sie eine Verstreuung oder Seebestattung der Asche wünschen, muss der Verstorbene diesen Willen eigenhändig zu Lebzeiten handschriftlich mit Ort und Datum aufgeschrieben haben.

  • Was bedeutet Bestattungsvorsoge?

    Durch eine Bestattungsvorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten alle Details Ihrer eigenen Bestattung festlegen. Dabei bestimmen Sie die Bestattungsform, den Ablauf der Trauerfeier, das Modell des Sarges oder der Urne sowie die Grabstätte. Mit einem solchen Vertrag regeln Sie Ihre letzten Angelegenheiten verbindlich und nehmen Ihren Angehörigen wichtige Entscheidungen ab. Wenn Sie zudem die finanziellen Aspekte klären, entlasten Sie Ihre Familie auch in dieser Hinsicht. 


    Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.

  • Wann kann eine Umbettung gemacht werden?

    Eine Umbettung während der vorgeschriebenen Ruhezeit erfordert einen wichtigen Grund und muss beantragt werden, sofern keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Gerichte haben folgende Gründe als wichtig anerkannt:


    1. Irrtümliche Bestattung im falschen Grab
    2. Unzumutbarkeit des Grabbesuchs für Angehörige (z.B. aufgrund von Alter oder Umzug)
    3. Zusammenführung von Verstorbenen in einem Familiengrab

    Die Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt, um die Totenruhe zu wahren. Antragsberechtigt sind in der Regel die nächsten Angehörigen oder Totenfürsorgeberechtigten. Die Friedhofsverwaltung prüft jeden Antrag sorgfältig und wägt die Interessen an der Umbettung gegen den Schutz der Totenruhe ab.

Wir sind da, um Ihnen zu helfen. Kontaktieren Sie Bestattungen Sauren

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